
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Leistungen der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Auf unserer Internetseite ist die von uns angebotene Ware / Dienstleistung einzusehen.
Der Interessent kann sich hier die gewünschte/n Position/en auswählen und durch ausfüllen und senden des Anfrageformulars eine Angebotsanfrage stellen. Durch absenden des Anfrageformulars ist noch kein verbindlicher Auftrag ausgelöst.
Der Interessent erhält nach Eingang der Anfrage eine automatische Eingangsbestätigung per Email an die von ihm angegebene Email-Adresse. Die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service erstellt daraufhin eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und sendet diese ebenfalls an die angegebene Email-Adresse.
Die Annahme durch die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Käufer per Email bis spätestens zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebotes folgenden Werktags, oder durch Auslieferung / Zusendung der vertragsgegenständlichen Ware.
Die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind in EUR angegeben und inklusive Mehrwert- und Umsatzsteuer zu verstehen. Die Versandkosten sind in diesem Preis nicht enthalten und werden im Bestellprozess separat angezeigt. Bei Kaufverträgen zwischen der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service und dem Kunden ist der zu zahlende Gesamtbetrag inkl. Versandkosten sofort fällig. Die Höhe der Preise, die der Käufer beim Kauf bezahlen soll, wird unabhängig davon, ob sie unterschiedlich oder gleich hoch sind, klar und verständlich auf dem Bestellformular ausgewiesen. Sofern der Käufer Unternehmer ist, verstehen sich die Preise zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung. Soweit sich unsere Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogene Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin – bei einem Nichthandelsgeschäft nur, wenn dieser Zeitraum mehr als 4 Monate beträgt – für uns unvorhersehbar verändern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preisanpassung verlangen.
Die Bezahlung erfolgt direkt bei der Waren Auslieferung in Bar oder als Sofortüberweisung, solange keine Rechnungslegung vereinbart wurde. Bei Rechnungslegung gilt die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
Eine Aufrechnung findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegenüber der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service statt. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen berechnet.
Wird der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service die Leistung unmöglich oder gerät die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service hiermit in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten.
Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkung der höheren Gewalt zu überwinden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Krieg, öffentlicher Aufruhr, Streik, Aussperrung, Embargo, Versagen oder Widerruf behördlicher Genehmigungen, Sabotage, Verkehrsunfälle oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service liegen.
Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als 4 Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Das Recht des Auftraggebers, sich im Fall des Verzuges oder der von der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service zu vertretenden Unmöglichkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
Die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen.
Nach Mitteilung der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service über den Abschluß der Lieferung hat der Auftraggeber unverzüglich die ordnungsgemäße Lieferung der Ware / Ausführung der Arbeiten zu überprüfen und auf Verlangen zu bescheinigen. Findet eine fristgemäße Überprüfung nicht statt oder werden Mängel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, gelten die Arbeiten als unbeanstandet angenommen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service.
Die Gewährleistung der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Fehlschlagens, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Eine Haftung der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service nicht rechtzeitig über geltende Unfallverhütungsvorschriften oder sonstige behördliche Vorschriften oder Auflagen unterrichtet. In diesem Fall haftet der Auftraggeber der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service für alle entstehenden mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Den Mitarbeitern der Firma Birte Keuffel Dienstleistungen und Service muss zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten freier Zugang zur Arbeitsstelle gewährleistet werden. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten usw. sind nicht Bestandteil der vereinbarten Preise und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 24558 Henstedt-Ulzburg
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bzw. Vertragsbestandteil geworden sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.